Polizisten kontrollierten am 15.01.2025, gegen 09:45 Uhr, einen PKW Opel Corsa in der Fürstenwalder Straße. Dabei stellten die Beamten fest, dass die 35-jährige Fahrzeugführerin nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Auch der Halter des Fahrzeugs erhält nun Post von der Polizei. Denn nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes macht sich auch der Halter eines Fahrzeuges strafbar, der zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist.