In der Nacht zum 11. August untersagte die Polizei einem VW-Fahrer die Weiterfahrt, weil er Drogen zu sich genommen hatte, wie ein Schnelltest offenbarte. Auch im PKW fand die Polizei noch Cannabis. Die Substanz wurde sichergestellt und eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Im PKW saßen noch drei weitere Personen. Gegen eine von ihnen bestand ein Haftbefehl wegen eines nicht gezahlten Geldbetrages. Doch der Mann konnte die Geldstrafe zahlen und blieb auf freiem Fuß.