Weiterfahrt mit Boot untersagt

Untere-Havel-Wasserstraße, Silokanal

Brandenburg an der Havel

Kategorie
Verkehr
Datum
13.06.2023

Auf dem Silokanal wurde am Montagabend ein Sportboot kontrolliert. Die Beamten der Wasserschutzpolizei nahmen bei dem Bootsführer Atemalkoholgeruch wahr. Daraufhin wurde ein entsprechender Alkoholvortest durchgeführt, der bei dem 28-Jährigen einen Wert von 0,84 Promille erbrachte.

Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagte und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgenommen. Die weitere Fahrt mit dem Boot, einem Schlauchboot mit Elektromotor, übernahm eine Mitfahrerin.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Promillegrenzen auf dem Wasser analog zu denen im Straßenverkehr sind! Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.

Montag, 12.06.2023, 18:49 Uhr

Verantwortlich:

Polizeidirektion West
Pressestelle

Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel

pressestelle.pdwest@polizei.brandenburg.de

Zu den Bürodienstzeiten:

Telefon: 03381 560-2020
Telefax: 03381 560-2009

Zum Impressum des Polizeipräsidiums


Das könnte Sie auch interessieren