Montagnachmittag stellten Polizisten einen 28-jährigen Fahrer eines E-Bikes im öffentlichen Verkehr fest. Das Fahrzeug verfügte über kein Versicherungskennzeichen. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle bestätigte sich der Verdacht, dass kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Zudem stellte sich heraus, dass es sich bei dem E-Bike aufgrund seiner technischen Eigenschaften um ein Kleinkraftrad handelt. Der 28-Jährige war nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis. Polizisten nahmen entsprechende Strafanzeigen auf und stellten das Fahrzeug sicher.
Weder Fahrerlaubnis noch Versicherungsschutz
Montag, 10.08.2026, 16:45 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 11.08.2026
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