Wasserschutzpolizei Westbrandenburgs gibt Auskunft zur Kontrollbilanz und einen Ausblick auf 2020

Überregional

Kategorie
Daten und Fakten
Datum
08.05.2020

Am heutigen Tage stellen Karsten Schiewe, Leitender Polizeidirektor und  amtierender Leiter der Polizeidirektion West sowie der Leiter der Wasserschutzpolizei in der Direktion West, Erster Polizeihauptkommissar Joachim Pötschke, die Unfall- und Kontrollbilanz 2019 für die rund 300 Kilometer der Westbrandenburger Wasserstraßen dar. Gleichzeitig geben sie Ausblicke auf die Schwerpunkte in 2020.

Bei den 4.539 Kontrollen von Sportbooten auf westbrandenburgischen Gewässern im Jahr 2019 (2018: 5.031, 2017: 4.805) stellten unsere Wasserschützer 838 (2018: 844, 2017: 628) Verstöße (Ordnungswidrigkeiten) fest. Das bedeutet, dass trotz witterungsbedingt rückläufiger Kontrollzahlen das Niveau ordnungswidriger Feststellungen im Vergleich zu 2018 in etwa gleich blieb und zudem weitaus höher als 2017 ist.

Karsten Schiewe: „Aus den Zahlen leiten wir unsere Schwerpunkte für die nun kommende Saison ab und werden auch in diesem Jahr weiter auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten, die korrekte Ausführung der Fahrregeln und die Befolgung der Schifffahrtszeichen achten.“ 

Joachim Pötschke: „Im zurückliegenden Jahr haben unsere Kollegen der Wasserschutzpolizei außerdem einen leichten Anstieg an Alkoholverstößen beim Führen von Sportschiffen feststellen müssen, nämlich von 2018  28 Verstößen auf 2019  32 Verstöße (2017: 14).

Eine weitere Steigerung des Anteils der Alkoholfeststellungen auf Charterbooten (2019: 14, 2018:10, 2017:8) wurde ebenfalls registriert, so dass  Alkoholkontrollen für die kommenden Monate auch  wieder einen  Schwerpunkt darstellen werden.

Alkoholverstöße auf dem Wasser werden wir nicht tolerieren, konsequent dagegen vorgehen und dementsprechend Kontrollen durchführen!“

Der amtierende Direktionsleiter Karsten Schiewe äußert sich positiv über die zumeist gesunkenen Zahlen bei den Schiffsunfällen. Bei der Berufsschifffahrt sanken die Zahlen auf 22 Unfälle (2018: 28, 2017: 18) und mit Sportschiffen kam es 2019 zu 58 Unfällen (2018: 66, 2017: 65). Mit Charterschiffen kam es dabei, wie bereits 2018, zu 39 Unfällen(2018: 39, 2017: 38).

Schiewe: „Erfreulich ist, dass wir bei den Schiffsunfällen insgesamt einen Rückgang zu verzeichnen haben (2019:80, 2018:94). Jedoch blieben die Unfallzahlen der Charterfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahr auf gleichem Niveau. Ursache hierfür sind vorwiegend die mangelnde Beherrschung der Fahrzeuge und die ungenügende Kenntnis der nautischen Gegebenheiten der Wasserstraßen.

Ich appelliere an dieser Stelle an die Führer von Charterfahrzeugen: Informieren sie sich vor Fahrtantritt über die schiffahrtspolizeilichen Vorschriften und über naturschutzgerechte Verhaltenshinweise. Ebenso wichtig ist, dass Sie sich gründlich in die Handhabung der Technik einweisen lassen!“

„Einem Trend, dem wir in diesem Jahr weiter entgegenwirken müssen, ist  der Diebstahl von Außenbordmotoren (2018: 74, 2017: 153), da es hier im vergangenen Jahr wieder zu steigenden Zahlen, nämlich zu 111 Fällen kam“. So Joachim Pötschke. „Ich freue mich, dass wir seit 2019 über ein neues Gravurgerät verfügen, welches wesentlich moderner und leichter zu handhaben ist. Mit diesem Gerät können wir jetzt beispielsweise auch Motoren gravieren, die am Boot befestigt sind und im Wasser liegen. Um dem Diebstahl weiter entgegen zu wirken, kann ich Sie, liebe Bootsführer, nur ermuntern, ihren Außenbordmotor gravieren zu lassen. Die kostenlose Codierung bietet die Wasserschutzpolizei regelmäßig an. Dadurch kann ein Diebstahl zwar nicht verhindert werden, jedoch erleichtert es ein Wiederauffinden des gestohlenen Motors und schreckt die Diebe von ihrem Vorhaben mitunter ab.“ 

Eine positive Bilanz kann allerdings beim Diebstahl in und aus Sportmotor- und Segelbooten gezogen werden. Hier sind die Fallzahlen weiter gesunken. Im Jahr 2019 kam es bei Sportmotorbooten zu 20 Fällen (2018: 24 und 2017: 52). In oder aus Segelboten kam es 2019, wie auch schon 2018 zu keinem Diebstahl, wogegen es 2017 noch vier Fälle waren.

Bei Diebstahlshandlungen in/ aus Ruderbooten kam es 2019 zu zwei Fällen (2018: 0, 2017: 2).

„Worauf wir auch in diesem Jahr wieder ein besonderes Augenmerk setzen werden, sind die Wassermotorräder. An die ersten Erfolge, die sich auch aus den vielen Kontrollen der vergangenen Jahre ergeben haben, möchten wir auch in diesem Jahr anknüpfen. Die Rechtsvorschriften der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, dem Verbot des Hin-und Herfahrens und des Zick-Zack-Kurs-Fahrens und die Belästigung Anderer werden wir auch in diesem Jahr bei verschiedenen Kontrollmaßnahmen prüfen.“ So Joachim Pötschke. “Wir wollen niemandem den Spaß am Wassersport vermiesen, aber es ist unsere Aufgabe, erhebliche Belästigungen und Gefährdungen zu verhindern und ggf. zu ahnden.“

Joachim Pötschke: „Eine Eröffnung der Wassersportsaison, so wie in den letzten Jahren, kann es unter den gegebenen Umständen leider nicht geben. Zu groß sind die derzeitigen Beschränkungen, die natürlich auch auf dem Wasser und für die Wassersportler gelten.

Liebe Freunde des Wassersports, die derzeitige Situation ist schwierig. Wir werden fortlaufend natürlich auch auf dem Wasser die geltenden Kontaktbeschränkungen mit Augenmaß kontrollieren. Bitte halten sie sich an die aktuellen Vorgaben und gemeinsam hoffen wir, dass es irgendwann auch wieder eine Normalität auf dem Wasser geben wird.

Bitte halten Sie sich an die Regelungen und bleiben Sie gesund!“ 

 

Informationsteil:

Zuständigkeiten:

Insgesamt ist die WSP in der Polizeidirektion West für 272,09 km Bundeswasserstraße und 22,76 km schiffbare Landeswasserstraße zuständig. Der Hauptteil der Strecke entfällt auf die Untere Havel-Wasserstraße mit Potsdamer Havel. Der Zuständigkeitsbereich beginnt auf dem Jungfernsee und verläuft über Ketzin, Brandenburg a. d. H. und Rathenow sowie Hohennauener Wasserstraße bis zur Schleuse Grütz. Weitere Zuständigkeiten bestehen für den Elbe-Havel-Kanal, den Teltowkanal und dem Havelkanal. Zu den schiffbaren Landesgewässern gehören u.a. die Nuthe, die Emster Gewässer sowie die Gülper Havel.

 

Hier noch einige Hinweise zum sicheren Start in die kommende Sportbootsaison:

1. Bevor der Startschuss zur ersten Bootstour erfolgt, sollten eine Reihe von Prüfungshandlungen durchgeführt werden.

Die Kontrolle der Sicherheitsausrüstung an Bord insbesondere deren Funktionsfähigkeit sollte für jeden Wassersportler selbstverständlich sein. Dazu gehören eine genügende Anzahl von geeigneten Rettungsmitteln (Rettungsringe oder Rettungswesten). Diese sind unter anderem Pflicht beim Befahren der Landesgewässer und werden für die Fahrt auf Bundeswasserstraße ausdrücklich empfohlen. Besonders Sportbootführer, welche mit kleinen Kindern oder Nichtschwimmern unterwegs sind, sollten darauf achten, dass diese auch getragen werden. Ein Verbandskasten sollte auf keinem Sportboot fehlen.

 

2. Für Sportmotorbootfahrer ist das Hilfspaddel ein unverzichtbares Zubehör, denn so mancher Bootsmotor hatte mitunter schon nach einigen Minuten seinen Dienst eingestellt. Dann ist es oftmals notwendig die Fahrrinne aus eigener Kraft zu verlassen, oder das Ufer zu erreichen.

 

3. Weiterhin sind Sicherheitsüberprüfungen vor der ersten Fahrt wichtig, insbesondere den selbst eingebauten Zubehörteilen sollte besondere Aufmerksamkeit gelten. So ist beispielsweise beim Einbau von Benzintanks besonders auf eine sorgfältige Verlegung der Zuleitungen und dessen Zustand zu achten. Die Wasserschutzpolizei empfiehlt solche Arbeiten bzw. Überprüfungen durch Fachwerkstätten vornehmen zu lassen. Was auch für Gas- und Heizungsanlagen gilt.

 

4. Vor dem ersten Starten des Motors, aber auch nach jeder Betankung, den Motorraum ausreichend belüften! Damit verhindert man die Bildung von explosiven Kraftstoff – Luftgemischen.

 

5. Immer wieder ist bei Sportbootkontrollen mehrfach das Nichtmitführen der notwendigen Dokumente, d.h., Sportbootführerschein und Ausweis über das amtliche Kennzeichen, festgestellt worden. Deshalb wird die WSP auch in der jetzigen Saison Kontrollen mit diesem Schwerpunkt durchführen. An dieser Stelle daher der Hinweis, dass für den Eigentums- u. Qualifikationsnachweis das Originaldokument mitgeführt werden muss. Ablichtungen genügen nicht!

 

6. Weiterhin werden in dieser Saison wieder verstärkt Alkoholkontrollen durchgeführt. Hier liegt das Augenmerk natürlich auch auf dem bevorstehenden Himmelfahrtstag. In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Verstößen  und vereinzelt zu  Unfällen in Verbindung mit zu hohem Alkoholgenuss. Die Promillegrenzen liegen in der Schifffahrt analog zu denen im Straßenverkehr. Dies bedeutet, dass Sportboote sowie auch Segelfahrzeuge ab 0,5 Promille nicht mehr geführt werden dürfen. Dies betrifft sowohl den Schiffsführer als auch den Rudergänger.

 

7. Geschwindigkeit

Auch in 2020 werden wir auf dem Wasser Geschwindigkeitskontrollen durchführen.  Erwähnt seien noch einmal die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Sportboote auf folgenden Strecken:

 

Untere Havel- Wasserstraße von der Spreemündung km 0,00

bis zur Einmündung in die Elbe km 148,48 (einschl. Silokanal)    12 km/h 

Brandenburger Niederhavel, Rathenower Havel und Kanäle          8 km/h

Potsdamer Havel                                                                            12 km/h

Ketziner Havel                                                                                  9 km/h

alle Stichkanäle, Nebenarme und Altarme                                       5 km/h

Seen und seenartige Verbreiterungen von mehr als 250 m

Gewässerbreite (100 m vom Ufer entfernt)                                     25 km/h

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zulässige Höchstgeschwindigkeiten durch Schifffahrtszeichen beschränkt werden können und die durch Zeichen angeordneten Höchstgeschwindigkeiten (z.B. 9 km/h auf Potsdamer Havel zwischen Babelsberger Enge und Eisenbahnbrücke Templiner See) Vorrang haben und zu befolgen sind.

 

8. Ausweichpflichten

Immer wieder aktuelles Thema ist auch das Verhalten von Sportbooten gegenüber der Berufsschifffahrt. Besondere Schwerpunkte bildeten in der Vergangenheit Bereiche von Fahrwasserengen, Häfen und Schleusen. In diesen Bereichen sollte jeder Sportbootführer besondere Vorsicht walten lassen und sich über die herrschende Verkehrssituation informieren. Grundsätzlich gilt die Regel, dass die Berufsschifffahrt immer Vorrang hat und nicht behindert werden darf. Sportboote (Kleinfahrzeuge), auch in Verbänden oder gekoppelt, können nicht verlangen, dass die Berufsschifffahrt ihnen ausweicht! Die Berufsschiffahrt zeigt Kursänderung mittels Schallsignal an. Um entsprechend darauf reagieren zu können, sollten diese beherrscht bzw. eine jederzeit einsehbare Übersicht an Bord mitgeführt werden.

 

9.  Wassermotorräder (Jetski)

Ein besonderer Kontrollschwerpunkt ist die Einhaltung der Vorschriften zur Wassermotorräder-Verordnung. Das Fahren mit Wassermotorrädern außerhalb dafür freigegebener Wasserflächen ist nur zum Erreichen der nächstgelegenen, freigegebenen Wasserfläche oder für Wanderfahrten erlaubt. Dabei sind ein klar erkennbarer Geradeauskurs und geltende Verkehrsvorschriften (u.a. zulässige Höchstgeschwindigkeit) einzuhalten, weiterhin darf kein anderer gefährdet oder mehr als den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. In keinem Fall sind also ein Zick-Zack-Kurs sowie das Hin-und Herfahren über kurze Strecken erlaubt. Durch die WSP werden entsprechende Feststellungen konsequent unterbunden und zur Anzeige gebracht. Bei grob pflichtwidrigen und vorsätzlichen Handlungen werden zudem grundsätzlich Prüfungen zur Tauglichkeit und Zuverlässigkeit des Fahrerlaubnisinhabers veranlasst, wodurch es in der Folge zur Entziehung bzw. zum Ruhen der Fahrerlaubnis kommen kann.

 

10. Diebstähle

Auch in der letzten Saison kam es wiederholt zu Diebstählen aus bzw. an Sportbooten. Beliebtestes Diebesgut sind nach wie vor Außenbordmotoren. Leider haben es die Diebe immer noch zu leicht bei Diebstählen von Außenbordmotoren, da diese oft nicht ausreichend gesichert sind. Spezielle Motorenschlösser sind im Fachhandel erhältlich. Kleinere Außenbordmotoren sollten nach der Fahrt ggf. komplett abmontiert und sicher gelagert werden.

Daher bietet die Polizei regelmäßig das kostenlose Gravieren von Außenbordmotoren an. Dadurch kann ein Diebstahl zwar nicht verhindert werden, jedoch erleichtert es ein Wiederauffinden des gestohlenen Motors und  schreckt die Diebe von ihrem Vorhaben ab. Dies ist auch durch die Markierung mit künstlicher DNA oder der GPS-gestützten Standortermittlung möglich, die jedoch durch jeden Bootsbesitzer selbst vorgenommen werden muss.

Verantwortlich:

Polizeidirektion West
Pressestelle

Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel

pressestelle.pdwest@polizei.brandenburg.de

Zu den Bürodienstzeiten:

Telefon: 03381 560-2020
Telefax: 03381 560-2009

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