Ein Dallminer erwarb über ein Onlineportal einen gebrauchten Bäckerei-Verkaufsanhänger und überwies dem Verkäufer das geforderte Geld. Der Anhänger sollte bis zum 22.06.17 ausgeliefert werden. Da dies bis zum 27.06. nicht erfolgte, erstattete er nun eine Strafanzeige. Es entstand ein Sachschaden von mehreren Tausend Euro.
Ware nicht geliefert
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 28.06.2017
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