Die Erben eines Grundstücks in Grieben stellten am vergangenen Samstag in einem Schuppen eine in Einzelteile zerlegte Waffe fest. Hierbei handelte es sich um eine russische Maschinenpistole "PPSch-41", welche durch die Rote Armee in den Jahren 1941 bis 1944 genutzt wurde. Da die Waffe nicht unter die Regelungen des Kriegswaffenkontrollgesetztes fällt, konnte die Abgabe durch die Erben straffrei erfolgen. Die Waffe wurde durch Beamte der Polizei übernommen.
Andererseits besteht derzeit eine sogenannte Amnestieregelung, in welcher erlaubnispflichtige Waffen, die sich illegal in Besitz befinden, straffrei bei der Polizei abgegeben werden können. In § 58 Abs. 8 WaffG wird die aktuelle Amnestie geregelt. Die praxisrelevanten Regelungen hierzu sehen vor, dass bis zum 01.07.2018 ein Strafverzicht bezüglich illegal besessener erlaubnispflichtiger Waffen und Munition besteht.