Vorsicht vor Märchen am Telefon!

Polizei warnt vor verschiedenen Betrugsmaschen – unter anderem bei Präventionsveranstaltung in Bad Belzig

Überregional

Kategorie
Vorbeugen und Schützen
Datum
08.06.2023

PräventionsmaterialPräventionsmaterial Ob angeblicher Enkel, falscher Polizist oder vorgetäuschter Autounfall: Viele Kriminelle nehmen über Smartphone oder Telefon Kontakt zu potentiellen Opfern auf und erzählen ihnen Märchen, um an Geld oder andere Wertsachen zu kommen. Welche Maschen es so gibt und wie man sich schützen kann, darüber hat das Sachgebiet Prävention der Polizeiinspektion Brandenburg an der Havel am heutigen Donnerstag, in Bad Belzig informiert – unter anderem mit zwei Vorträgen, die sich speziell an Seniorinnen und Senioren richteten. Die Teilnehmenden tauschten sich dabei auch über ihre eigenen Erfahrungen aus, denn mancher hatte beispielsweise bereits einen Betrugsanruf erhalten, und nahmen im Anschluss gerne verschiedene Präventionsmaterialien mit.

 

ÜBRIGENS:

Auch jüngere Menschen sollten die Maschen kennen und auch etwas dazu sagen können, wenn Verwandte bei ihnen nachfragen und sich einen Rat holen wollen. Es kam in der Vergangenheit vor, dass Senioren aus Scham nicht bei der Polizei anriefen, sondern Rat in der Familie suchten. 

Nachfolgend finden Sie daher in unserem heutigen Teil der Themenwoche die häufigsten Betrugstricks im Überblick.

 

Der Schockanruf

Die Masche

Bei den so genannten „Schockanrufen“ nutzen die Täter die Schreckmomente aus, indem sie ihre Opfer anrufen und sich als Angehörige (Sohn, Tochter, Enkelkind) in einer dramatischen Situation ausgeben. Meist geben sie weinend an, dass es einen Verkehrsunfall gegeben habe, bei denen ein Mensch ums Leben gekommen sei und sie nun bei der Polizei seien. Sie würden eine Untersuchungshaft oder ein Strafverfahren nur vermeiden können, wenn das angerufene Familienmitglied eine meist hohe Summe (i. d. R. mehrere zehntausend Euro) als Kaution hinterlegen würde.

Für gewöhnlich wird das Telefon dann an einen angeblichen Polizisten weitergegeben, um den Druck weiter zu erhöhen. Die Kombination aus Schock, Drohungen und Mitleid gegenüber dem vermeintlichen Angehörigen soll die oftmals älteren Opfer dazu bringen, den Wahrheitsgehalt nicht zu hinterfragen und Geld herauszugeben. Die Täter sprechen oft akzentfrei und agieren rhetorisch geschickt.

 

Die Tipps der Polizei:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder bei der örtlichen Polizei überprüfen können!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers!
  • Bevor Sie jemandem ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle!
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind!
  • Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei unter der Nummer 110.

 

Der angebliche Gewinn

Die Masche

Das Versprechen hoher Gewinne oder Geldsummen ist eine Masche, die Betrüger in vielfältiger Form nutzen. Die Opfer erhalten einen Anruf, angeblich haben sie etwas bei einem Gewinnspiel gewonnen. Um Zugriff auf das Geld oder den Sachgewinn zu erhalten, werden die Opfer meist aufgefordert, eine „Verwaltungsgebühr“ oder Ähnliches zu bezahlen. Erst dann könnten sie ihren Gewinn erhalten. 

Die Opfer werden aufgefordert Gutscheinkarten zu erwerben und die individuellen Codes der Karten weiterzugeben. Durch diese haben die Betrüger dann Zugriff auf den Geldwert der Gutscheinkarte. Und der Gewinn? Den gibt es natürlich gar nicht.

 

Die Tipps der Polizei:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen oder Geld angelegt haben, können Sie auch nichts gewonnen oder Gewinne erzielt haben.
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern.
  • Geben Sie keine Gutscheincodes (telefonisch, per E-Mail oder in sonstiger Form) weiter.
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon oder im Schriftverkehr.
  • Geben Sie niemals persönliche Daten weiter.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, auch wenn kein Schaden entstanden ist.

 

Der falsche Polizist

Die Masche

Stickerbögen der Polizeidirektion WestStickerbögen der Polizeidirektion West Der Anrufer: Angeblich die Polizei. Manchmal sind auch die Telefonnummern so manipuliert, dass auf dem Display der Angerufenen eine „110“ angezeigt wird. Meist sagen die angeblichen Ermittler, dass Polizisten nach einer Festnahme einen Zettel mit Namen, Telefonnummer und Anschrift der Angerufenen gefunden hätten. In vielen Fällen werden die Geschädigten dann aufgefordert, Geld abzuheben und dieses mit anderen Wertsachen wie Schmuck an eine Person zu übergeben, da die Polizei die Wertsachen in Verwahrung nehme, da ein Einbruch zu befürchten sei.

Manchmal erfragen die falschen Polizisten auch die Geldscheinnummern vom Bargeld. Nach dem „Abgleich mit den Datenbanken“ behaupten die Anrufer, dass unter den Scheinen markierte Scheine wären, die nun kriminaltechnisch untersucht werden müssten. Dann würde ein Ermittler vorbeigeschickt, um es für die Spurensicherung sicherstellen zu lassen.

Besonders verwerflich an dieser Betrugsmasche ist, dass sich die Täter als Polizisten ausgeben, um sich durch die vermeintliche Seriosität das Vertrauen zu erschleichen.

 

Die Tipps der Polizei:
 

  • Die Polizei wird Sie niemals dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben, um diese vor angeblichen Diebesbanden zu schützen.
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
  • Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen.
  • Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, legen Sie auf und wählen Sie unverzüglich den Notruf 110.
  • Rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die die Anruferin oder der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat oder die auf dem Display angezeigt wurde!
  • Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt). Denn Betrüger können an Vornamen häufig das Alter der Personen abschätzen. Zum Ändern eines Telefonbucheintrags wenden Sie sich an Ihren Telefonanbieter.
  • Bewahren Sie Ihre Wertsachen, z.B. höhere Geldbeträge und andere Wertgegenstände nicht zuhause, sondern in der Bank oder einem Schließfach auf.
  • Lassen Sie sich vom Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen.
  • Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald der Anrufer Geld von Ihnen fordert.
  • Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei unter 110!
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, auch wenn kein Schaden entstanden ist.

 

Der Enkeltrick

Die Masche

Häufig geben die Betrüger sich als Angehöriger wie das Enkelkind aus, nennen jedoch keinen Namen, sondern fragen stattdessen ihre Opfer: „Ja, erkennst du mich denn nicht?“ Die Geschädigten nennen dann häufig den Namen eines Verwandten – und geben damit den Betrügern eine Vorlage. Diese geben sich dann als diejenige Person aus und bitten um Geld. Dieses könnten sie aber nicht persönlich abholen, sondern würden einen Bekannten schicken, den das Opfer aber natürlich nicht kennt.

 

Die Tipps der Polizei:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, sich nicht selbst mit Namen vorstellen und um Geld bitten.
  • Antworten Sie auf die Aufforderung „Rate mal wer hier dran ist“ nicht mit den wirklichen Namen oder der Stellung von Verwandten.
  • Erfragen Sie Details beim Anrufer, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
  • Informieren Sie sich bei Familienangehörigen und rufen Sie nur die Ihnen bekannten Telefonnummern an.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis.
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Sind Sie bereits Opfer eines Enkeltricks geworden? Zeigen Sie die Tat unbedingt an. Dies kann helfen, Zusammenhänge zu erkennen, andere zu sensibilisieren und die Täter zu überführen.

 

Der WhatsApp-Betrug

Die Masche

Unbekannte Täter gaukeln über einen Messenger-Dienst vor, ein Familienmitglied zu sein. In ihren Nachrichten geben die Täter an, dass ihr Handy defekt sei und sie nun mit dem Handy eines Freundes schreiben oder sie ein neues Handy haben. In weiterer Folge merken die Täter an, dass sie innerhalb kürzester Zeit dringende Überweisungen tätigen müssten. Da sie aber wegen des defekten Handys nicht mehr auf ihre Banking-App zugreifen können, bitten sie ihre Opfer diese Überweisungen für sie durchzuführen. Nicht selten wird nach der ersten erfolgreichen Überweisung erklärt, dass man noch ein oder zwei weitere Überweisungen machen müsse.

 

Die Tipps der Polizei:

  • Fragen Sie persönlich nach, wenn Sie von einer bis dato unbekannten Handynummer über Messenger-Dienste wie WhatsApp kontaktiert werden. Versuchen Sie hier zunächst, das jeweilige Familienmitglied, das sie nun angeblich kontaktiert, unter der bekannten Nummer zu kontaktieren.
  • Werden Sie misstrauisch, wenn Sie über diese Dienste zu Geldzahlungen aufgefordert werden.Oftmals erstellen Betrüger gefälschte Rechnungen, bei denen sie auch Namen und Logo von tatsächlichen Unternehmen verwenden, um ihrer Geldforderung Nachdruck zu verleihen bzw. versuchen, deren Glaubwürdigkeit zu erhöhen.
  • Stellt sich heraus, dass es sich um einen Betrug handelt, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei – auch wenn Ihnen kein Schaden entstanden ist.
  • RFID-Schutzhüllen
  • Stickerbögen der Polizeidirektion West
  • Sticker Haustürgeschäfte
  • Präventionsmaterial

Verantwortlich:

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Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel

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