Vorsicht Liebesfalle

Montag, 18.08.2025, 11:00 Uhr

Zossen

Teltow-Fläming

Kategorie
Kriminalität
Tags
Straftaten
Datum
19.08.2025

Über die Internetwache der Polizei wurde ein sogenannter Fall des „Love Scamming“ gemeldet. Dabei hatte die Betroffene über eine Internetplattform Kontakt zu einem vermeintlichen Verehrer, mit dem sie sich schriftlich und per Bildaustausch unterhielt. Im Verlauf dieser Online-Kommunikation kam es immer wieder zu Geldzahlungen der Frau an den angeblichen Verehrer. Insgesamt überwies sie ihm so mehrere tausend Euro. Nachdem sie seine Betrugsmasche durchschaut und ihn damit konfrontiert hatte, drohte er, die von ihr übersandten intimen Bilder zu veröffentlichen.

Die Polizei informiert:

Die Masche von Betrügern, durch das Vorgaukeln eines wahren romantischen Interesses an Wertsachen und Geld zu gelangen, wird auch Love Scamming oder Romance Scamming genannt. Haben die Täter erst einmal einen Kontakt hergestellt, werden die Opfer mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit geradezu überhäuft. Die Scammer täuschen großes Interesse an der Person vor und schmieden gemeinsame Zukunftspläne. Erst nach einiger Zeit bitten die Täter dann um Geld und gaukeln dabei in den meisten Fällen auch eine finanzielle Notsituation vor, in die sie unverschuldet geraten seien. Oft wird auch vorgegeben, den Geld für einen Besuch beim Chatpartner nutzen zu wollen. Da die Opfer durch die bisherige Kommunikation bereits eine emotionale Beziehung und ein Vertrauensverhältnis zu den Tätern aufgebaut haben, haben diese mit ihren Geldbitten häufig Erfolg. Den Betrug zu durchschauen, ist für die Betroffenen auch deshalb schwer, weil die Scammer in den meisten Fällen sehr seriös auftreten.

Die Polizei weist daher darauf hin:

  • Ignorieren Sie plötzlich auftretende Geldbitten von Online-Bekanntschaften und überweisen Sie kein Geld!
  • Speichern Sie alle Chatverläufe oder E-Mails als Beweismittel.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Dies gilt sowohl für den Fall, wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, als auch wenn es sich „nur“ um einen Betrugsversuch handelt und Ihnen kein Schaden entstanden ist.

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