Vorsicht Falschgeld!

Cottbus

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Kategorie
Kriminalität
Datum
12.11.2019

Im Zusammenhang mit dem am vergangenen Wochenende in Döbern genutzten Falschgeld ergaben erste Ermittlungen, dass es sich um sogenanntes „Movie-Money“ handeln könnte. Seit Mitte 2019 zeigt sich europaweit eine deutliche Zunahme der Anhaltungen von diesen „Movie-Money“-Banknoten. Dabei handelt es sich um Geldscheine, die eigens für den Entertainmentbereich hergestellt wurden, zum Beispiel für Filmaufnahmen oder für Zaubershows. Diese Noten sind nur dann unbedenklich, wenn sie sich in Größe und Farbe von echten Banknoten unterscheiden. Zusätzlich müssen deutliche Hinweise auf dem Zahlungsmittel angebracht sein, die dies erkennen lassen. Wenn diese Hinweise fehlen, besteht eine große Ähnlichkeit und Verwechselbarkeit mit echtem Geld. Betroffen sind insbesondere 5-, 10-, 20- und 50-Scheine. Hergestellt werden diese Noten überwiegend in Asien. Die Polizei warnt eindringlich vor der Verwendung von „Movie-Money“ im Zahlungsverkehr. Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird mit hohen Strafen geahndet.

Besonders im täglichen Zahlungsverkehr und besonders im beginnenden Weihnachtsgeschäft sollten alle Kundeninnen und Kunden höchste Wachsamkeit an den Tag legen.Zusätzlich noch weitere Hinweise der Polizei:

Die gebräuchlichsten Sicherheitsmerkmale der Banknoten kann jeder nach der Methode „Fühlen, Sehen, Kippen“ ohne besondere technische Hilfsmittel erkennen und überprüfen. Falschgeld wird häufig in Kaufhäusern oder an Kassen mit starkem Publikums- und Zahlungsverkehr abgesetzt, wo das

Personal keine Zeit zur Prüfung eingenommenen Geldes und später keine Erinnerung an Einzahler festgestellter Fälschungen hat. Mit Falschgeld werden oftmals Kleinigkeiten zur Erlangung echten

Wechselgeldes oder hochwertige Gegenstände wegen des späteren Hehlereierlöses gekauft.

Wer Falschgeld annimmt und dies zu spät erkennt, ist gleich in mehrfacher Hinsicht geschädigt: Er muss es bei der zuständigen Behörde abliefern und erhält keine Entschädigung. Gibt er es weiter, macht er sich strafbar. Das gilt nicht nur für Euro-Falschgeld, sondern für alle Währungen

(§§ 146 ff StGB). Weitere Informationen über die Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten gibt es unter www.sicherheitsmerkmale.polizei-beratung.de.

Verantwortlich:

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