Die Missachtung der Vorfahrtsregelung an der Ecke der Luckauer- zur Lübbener Straße war Mittwochmittag die Ursache eines Verkehrsunfalls, bei dem ein PKW VW mit einem LKW-Sattelzug zusammengestoßen war.
Verletzt wurde offensichtlich niemand, allerdings musste bei einem Gesamtschaden von etwa 3.000 Euro ein Abschleppdienst für den „Wolfsburger“ gerufen werden.