Der Unfallverursacher befuhr die Lübnitzer Straße aus Richtung Stadtzentrum kommend. Er hatte die Absicht die Kreuzung zu überqueren und geradeaus in Richtung Lübnitz zu fahren. Im Kreuzungsbereich Steinstraße kam es trotz Anhalten an der Haltelinie des Stoppschildes und dem langsamen Hineinfahren in den Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß mit einem vorfahrtsberechtigten Pkw. Es entstand Sachschaden an beiden Fahrzeugen. Die Fahrzeuge blieben fahrbereit. Die Insassen wurden nicht verletzt. Es wurde ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung der Vorfahrt eingeleitet.