Die Missachtung der Vorfahrt beim Wechsel von der BAB 13 auf die BAB 10 war am Donnerstag gegen 18:30 Uhr die Ursache eines Verkehrsunfalls. Ein PKW VW war mit einem VOLVO-Sattelzug kollidiert, was einen Sachschaden von rund 2.000 Euro zur Folge hatte.
Personen kamen dabei nicht zu Schaden und beide Fahrzeuge blieben betriebsbereit.