Von Brücke gesprungen

Senftenberg

Oberspreewald-Lausitz

Kategorie
Vorbeugen und Schützen
Tags
Ordnungswidrigkeiten
Datum
03.07.2026

Zwischen Niemtsch und Peickwitz suchten Beamte am Donnerstag gegen 17:30 Uhr das Gespräch mit einer Gruppe Jugendlicher, die dort von einer Brücke ins Wasser sprangen und erklärten ihnen, warum das eine Ordnungswidrigkeit und überdies eine schlechte Idee war. Die Jugendlichen reagierten einsichtig und stellten das Springen ein.

Hinweis: In Brandenburg kommt es insbesondere in den Sommermonaten immer wieder zu gefährlichen Sprüngen von Brücken in Gewässer. Das Springen von Brücken, Stegen oder anderen Bauwerken in Gewässer ist verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Grundlage sind unter anderem wasser- und fischereirechtliche Vorschriften sowie Regelungen der Gefahrenabwehr.

Neben der Rechtslage bestehen erhebliche Gefahren: Unter der Wasseroberfläche können sich nicht sichtbare Hindernisse wie Steine, Treibgut, versunkene Gegenstände oder bauliche Strukturen befinden. Bereits geringe Wassertiefen können zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen.

In befahrenen Gewässern besteht zusätzlich eine Gefahr durch die Schifffahrt. Boote und Fahrgastschiffe können Personen im Wasser oft nur schwer erkennen und nicht rechtzeitig ausweichen – insbesondere im Bereich von Brücken und Engstellen.

Das Baden sollte ausschließlich an ausgewiesenen und freigegebenen Badestellen erfolgen.Bei Unfällen oder Gefahren im Wasser ist umgehend der Notruf 112 zu wählen.

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