Visitenkarte statt Unfallmitteilung

Überregional

Kategorie
Verkehr
Datum
24.08.2017

Potsdam. Mit der Einführung des interaktiven Funkstreifenwagens und der damit fortschreitenden Modernisierung der Polizei des Landes Brandenburg haben sich unter anderem auch Änderungen bei der Verkehrsunfallaufnahme ergeben.

Vermehrt werden Verkehrsunfälle mittels Laptop im Streifenwagen am Unfallort elektronisch aufgenommen. Die herkömmliche Unfallmitteilung, die handschriftlich ausgefüllt wurde, wird dadurch nicht mehr gefertigt. Die Unfallbeteiligten erhalten stattdessen von der Polizei des Landes Brandenburg eine landesweit einheitliche Visitenkarte mit Aktenzeichen (Unfallnummer) und Kontaktdaten.

Mit dieser Verfahrensweise schließt das Land Brandenburg zu den Polizeien der anderen Bundesländer auf. Nur in wenigen Bundesländern werden noch händisch ausgefüllte Unfallmitteilungen bzw. vergleichbare Formulare übergeben.

Diese Neuerung hat allerdings auch zu Verunsicherungen bei den Unfallbeteiligten und den Versicherungen geführt. Vermehrt meldeten sich Unfallbeteiligte bei den Dienststellen der Polizei mit dem Hinweis, dass die Versicherungen diese Visitenkarten nicht akzeptieren. Deshalb möchten wir an dieser Stelle einige Handlungsempfehlungen geben:

  • Tauschen Sie bei einem Verkehrsunfall Ihre Versicherungsinformationen noch vor Ort mit dem Unfallbeteiligten aus. Die Versicherung von Unfallbeteiligten kann über das amtliche Autokennzeichen auch beim Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0800-250 2600) erfragt werden.
  • Geben Sie die Aktennummer (Unfallnummer) und die Kontaktdaten auf der Visitenkarte Ihrer Versicherung.
  • Die Versicherungen können die notwendigen Unterlagen über die Kontaktdaten der Visitenkarte anfordern. Alle notwendigen Kontaktinformationen dazu sind auf der Visitenkarte vermerkt.
  • Die Ausfertigung einer Verkehrsunfallmitteilung im Nachgang bei einer Dienststelle der Polizei ist nicht möglich.
  • Die Verkehrsunfallaufnahme durch Polizeibeamte in einem herkömmlichen Streifenwagen (nicht interaktiv) erfolgt immer noch handschriftlich. Das heißt, dass die Unfallbeteiligten die gewohnte Unfallmitteilung erhalten.

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