Gleich drei Zeugen meldeten sich bei der Polizei und teilten mit, dass in der Straße Am Nuthefließ eine männliche Person eine verfassungswidrige Parole von einem Balkon gerufen habe. Die Beamten konnten die zum Balkon gehörende Wohnung ausfindig und in dieser drei Jugendliche namentlich bekannt machen.
Die Zuordnung der Straftat ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Eine Strafanzeige wurde aufgenommen.
Freitag, 16.10.2026, 21:00 Uhr