Verurteilung nach Ladendiebstahl

Cottbus

Cottbus

Kategorie
Kriminalität
Datum
12.03.2025

Im Zusammenhang mit einem Ladendiebstahl vom Montag ist die Tatverdächtige im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens noch am Dienstagmittag zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richterin am Amtsgericht Cottbus verhängte eine Strafe von 100 Tagessätzen.

Ausgangmeldung vom 11.03.2025:  Mitarbeiter eines Elektronikmarktes am Seegraben riefen Montagmittag wegen eines Ladendiebstahls die Polizei. Der Ladendetektiv hatte beobachtet, wie zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Festplatten in der Kleidung der Frau verschwinden ließen. Als er sie darauf ansprach, versuchten sie zu flüchten. Die Frau konnte der Detektiv festhalten, der Mann flüchtete mit einem Auto. Das konnte die Polizei kurz darauf verlassen in der Nähe finden. Um Spuren zu sichern, wurde es sichergestellt. Die Beamten brachten die 43-Jährige ins Polizeigewahrsam.

Verantwortlich:

Polizeidirektion Süd
Pressestelle

Juri-Gagarin-Straße 16
03046 Cottbus

Telefax: 0355 4937-2002
pressestelle01.pdsued@polizei-internet.brandenburg.de

Telefon: 0355 4937–2020
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


Das könnte Sie auch interessieren