Eine Glöwenerin erhielt mit der Post eine Zahlungsaufforderung über mehrere Hundert Euro. Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte sie angeschrieben, da die Kanzlei von einem Onlinezahlungsdienst beauftragt wurde. Die Frau gibt an, bei diesem Onlinezahlungsdienst kein Kunde zu sein. Daher wurde eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges aufgenommen.
Versuchter Betrug
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 30.08.2018
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