Versuchter Betrug durch Schockanruf

Dienstag, 16. November 2021

Babelsberg

Potsdam

Kategorie
Kriminalität
Datum
17.11.2021

Nach derzeitigen Erkenntnissen versuchte am Dienstag ein bislang unbekannter Täter, durch einen sogenannten Schockanruf einen 83-jährigen Senioren zur Übergabe von mehreren tausend Euro oder alternativ Schmuck zu bewegen. Der unbekannte Täter gab sich am Telefon als Polizeibeamter aus, er teilte dem Senioren mit, dass ein Familienangehöriger einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem eine Person ums Leben gekommen sei. Damit der Angehörige freikommen könne, müsse eine Kaution bezahlt werden. Der Mann erkannte die betrügerische Absicht und reagierte richtig, indem er das Telefonat beendete. Anschließend verständigte er die richtige Polizei. Die Beamten nahmen eine Strafanzeige auf. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.

Dienstag, 16. November 2021

Der Sachverhalt beschreibt eine bei der Polizei hinreichend bekannte Form des Telefonbetruges.

Bei diesen so genannten „Schockanrufen“ nutzen die Täter die Schreckmomente aus, indem sie ihre Opfer anrufen und sich als Angehörige (Sohn, Tochter, Enkelkind) in einer dramatischen Situation ausgeben. Meist geben Sie weinend an, dass es einen Verkehrsunfall gegeben habe, bei denen ein Mensch ums Leben gekommen sei und sie nun bei der Polizei seien. Sie würden eine Untersuchungshaft oder ein Strafverfahren nur vermeiden können, wenn das Opfer Ihnen eine meist hohe Summe (i. d. R. mehrere zehntausend Euro) als Kaution hinterlegen würde.

Für gewöhnlich wird das Telefon dann an einen angeblichen Polizisten weitergegeben, um durch eine akustische Drohkulisse den Druck weiter zu erhöhen. Die Kombination aus Schock, Drohungen und Mitleid gegenüber dem vermeintlichen Angehörigen soll die oftmals älteren Opfer dazu bringen, den Wahrheitsgehalt nicht zu hinterfragen und Geld herauszugeben. Die Täter sprechen oft akzentfrei und agieren rhetorisch begabt.

Anbei finden sich Hinweise, die Bürger bei allen Formen des Telefonbetruges beachten sollten. Diese so genannten „Schockanrufe‘“ reihen sich neben Enkeltrickbetrügereien und Anrufen falscher Polizisten ein, die alle das Ziel haben, an Wertgegenstände und oder Bargeld der meist älteren Bürger zu gelangen und können in ihrer Form auch stark variieren.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder bei der örtlichen Polizei überprüfen können!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers!
  • Bevor Sie jemandem Ihr Geld oder andere Wertgegenstände geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte ihre örtliche Polizeidienststelle!
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind!
  • Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei! Sie erreichen sie unter der Nummer 110.

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