Versucht Rentnerin mit Enkeltrickmasche übers Ohr zu hauen

Landkreis Potsdam-Mittelmark, Groß Kreutz (Havel)

Potsdam-Mittelmark

Kategorie
Kriminalität
Datum
28.09.2017

Mittwoch, den 27.09.2017, 09.30 Uhr bis 15.00 Uhr

 

Gleich mehrere Anrufe einer jungen Frau, die in ortsüblichem Dialekt deutsch sprach, erhielt eine 86-jährige Seniorin aus  Groß Kreutz (Havel) im Verlaufe des Mittwochs. Die Frau, die sich als Enkelin der Rentnerin vorstellte gab an, dass sie für einen Hauskauf 18.000 Euro von ihrer Oma benötige. Die 86-Jährige eilte daraufhin zu ihrer Hausbank und hob den Betrag von 18.000 Euro ab, den sie allerdings zunächst zu sich mit nach Hause nahm, um ihn später zu übergeben. Glücklicherweise erhielt die Rentnerin an diesem Tage Besuch einer anderen Verwandten, der sie den Sachverhalt noch vor der geplanten Geldübergabe erzählte. Die Angehörige verständigte daraufhin die Polizei, die nun wegen versuchten Betruges ermittelt. Besonders verwerflich an diesem Fall ist, dass die Betrügerin mit einer Telefonnummer bei der 86-Jährigen angerufen hat, die mit der Telefonnummer der wirklichen Enkelin identisch ist. Diese hatte aber nachweislich nichts mit den Anfrufen zu tun. Die Polizei untersucht nun, wie die Betrügerin dies technisch geschafft hat. Die 18.000 Euro liegen inzwischen wieder sicher auf der Bank.

Nachfolgend noch einige  allgemeine Verhaltenshinweise:

 

Die Polizei warnt vor den verschiedenen Betrugsmaschen. Ob nun angeblicher Enkel, falscher Polizist oder ein Großgewinn…

  • Lassen Sie sich niemals auf  dubiose Geldforderungen ein, von wem und unter welchem Vorwand auch immer!
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis!
  • Halten sie Rücksprache mit Ihren Angehörigen!
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren sie einen späteren Gesprächstermin, damit sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen  Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können!
  • Rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die die Anruferin oder der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat oder die auf dem Display angezeigt wurde!
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers!
  • Übergeben oder überweisen Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind!
  • Haben sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei – Nutzen Sie dazu die Telefonnummer: 110
  • Informieren sie im Zweifelsfall immer zeitnah die Polizei!

 

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