Bei dem Versuch, Fast Food mit einer offensichtlich unechten Zehn-Euro-Banknote zu bezahlen, ist ein bislang Unbekannter gestern gegen 12.00 Uhr vom Verkäufer eines Schnellrestaurants in der Johann-Sebastian-Bach-Straße erwischt worden. Als der Mitarbeiter den Mann zur Rede stellen wollte, ergriff dieser die Flucht. Eine Fahndung nach dem Mann verlief bisher erfolglos. Offenbar handelte es sich bei dem Geldschein um sogenanntes „Movie Money“, also unechtes Geld, das zum Beispiel bei Film- und Theaterproduktionen als Requisite verwendet wird. Bei solchem Filmgeld ist oft der folgende Aufdruck zu lesen:
„THIS IS NOT LEGAL TENDER, IT´S USED FOR MOTION PROPS”
Die „Banknote“ wurde von den Beamten sichergestellt und ein Strafverfahren wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld eingeleitet.
Tipps zur Falschgelderkennung bei Banknoten, die Bundesbank informiert:
Schauen Sie die Banknoten genau an! Achten Sie dabei nicht nur auf den Gesamteindruck, sondern konzentrieren Sie sich ganz bewusst auf bestimmte Sicherheitsmerkmale, die Sie sich vorher eingeprägt haben. Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht allein auf ein Sicherheitsmerkmal. Gehen Sie nach dem Prinzip "Fühlen-Sehen-Kippen" die Ihnen bekannten Sicherheitsmerkmale der Reihe nach durch und ziehen Sie, falls vorhanden, ein Banknotenprüfgerät in die Überprüfung mit ein. Besorgen Sie sich eine Vergleichsnote. Bestehen weiterhin Zweifel, lassen Sie die Note(n) bei Ihrer Hausbank oder einer der Filialen der Deutschen Bundesbank (nur Euro) überprüfen.