Verstoß gegen das Waffengesetz

Eberswalde

Barnim

Kategorie
Kriminalität
Datum
05.07.2018

Im Brandenburgischen Viertel ist am 05.07.2018 gegen 02:20 Uhr eine männliche Person von der Polizei kontrolliert worden. Im Zuge der polizeilichen Maßnahme wurde festgestellt, dass der 29-Jährige ein Einhandmesser bei sich führte. Da ein Einhandmesser eine verbotene Waffe im Sinne der Anlage 2 des Waffengesetzes  ist, erfolgte dessen Sicherstellung. Gegen den 29-jährigen Deutschen wurde eine Strafanzeige durch die Beamten erstattet. 

Verantwortlich:

Polizeidirektion Ost
Pressestelle

Nuhnenstraße 40
15234 Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 561-2020
pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de
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