Im Brandenburgischen Viertel ist am 05.07.2018 gegen 02:20 Uhr eine männliche Person von der Polizei kontrolliert worden. Im Zuge der polizeilichen Maßnahme wurde festgestellt, dass der 29-Jährige ein Einhandmesser bei sich führte. Da ein Einhandmesser eine verbotene Waffe im Sinne der Anlage 2 des Waffengesetzes ist, erfolgte dessen Sicherstellung. Gegen den 29-jährigen Deutschen wurde eine Strafanzeige durch die Beamten erstattet.
Verstoß gegen das Waffengesetz
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 05.07.2018
Verantwortlich:
Polizeidirektion Ost
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