Die Polizei wurde am Samstagvormittag wegen Schreierei in einer Wohnung verständigt. Bei der Prüfung ergab sich zunächst kein polizeilich relevanter Sachverhalt, jedoch wurde bei einem Bewohner eine Kleinstmenge Cannabis festgestellt. Ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet.
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Samstag 13.05.2023, 10:56 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Drogen
- Straftaten
- Datum
- 13.05.2023
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