Am Dienstagabend fand um 19:30 Uhr auf einer Freifläche vor dem Blechen Carre in der Karl-Liebknecht-Straße eine erneute Versammlung zum Thema „Grundgesetze schützen - Aufhebung der Lockdown-Maßnahmen“ statt. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 12.05.2020 wurde dem selben Versammlungsanmelder unter anderem die Auflage erteilt, dass maximal 50 Teilnehmer zugelassen sind und er bei Überschreitung dieser Zahlen die Versammlung unverzüglich auflösen muss. Durch die Polizei wurde durch Absperrmaßnahmen vor Ort Sorge getragen, dass die Anzahl der Versammlungsteilnehmer nicht überschritten werden konnte.
Da sich im Bereich des Versammlungsraums weitere Menschen ansammelten und der Versammlung zugerechnet werden konnten, musste diese für einige Minuten unterbrochen werden.
Um ihnen im Rahmen der Eindämmungsverordnung die Möglichkeit zur Meinungskundgabe einzuräumen, wurden ihnen von der Polizei die Möglichkeit angeboten, in der Nähe des Staatstheaters und am Brandenburger Platz zwei Spontanversammlungen mit jeweils rund 30 Teilnehmern abzuhalten.Die drei Versammlungen wurden gegen 20:35 Uhr ohne besondere Vorkommnisse beendet.