Versammlung in Potsdam ist wegen Infektionsschutz nicht zulässig!

Verwaltungsgericht bestätigt damit Rechtsauffassung der Polizei

Potsdam

Kategorie
Demonstrationen
Datum
09.04.2020

Sonntag, den 12.04.2020, Landeshauptstadt Potsdam

Der Versammlungsbehörde der Polizeidirektion West liegt eine Versammlungsanmeldung für den kommenden Sonntag zu einer geplanten Menschenkette in der Landeshauptstadt Potsdam vor.

Aktuell gilt, dass bis zum Ablauf des 19.04.2020 Versammlungen gemäß § 28 (1) des Infektionsschutzgesetzes i.V.m. § 1 (1) der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung untersagt sind.  

Polizeidirektor Endro Schuster: „Fakt ist, dass auch wir als Polizei grundsätzlich das Engagement der Bürger in gesellschaftlichen Fragen begrüßen und das Recht auf Versammlungsfreiheit für jede nicht verbotene Versammlung gewährleisten. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht erlaubt ist, Versammlungen durchzuführen. Dieses wurde heute durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Potsdam zur aktuellen Versammlungsanmeldung bestätigt.

Bei Verstößen gegen versammlungs- und infektionsschutzrechtliche Vorschriften ist die Polizei angehalten, diese konsequent zu ahnden. Insbesondere bei Straftaten hat die Polizei keinen Ermessensspielraum und muss tätig werden.“

Schuster, der die polizeilichen Einsatzmaßnahmen mit Augenmaß, aber gleichwohl dem Ziel der konsequenten Durchsetzung der Rechtsvorschriften, leiten wird, wendet sich daher mit einem Appell an die Bürgerinnen und Bürger:

„Bitte denken Sie an Ihre Gesundheit sowie die Ihrer Mitmenschen und gehen Sie kein Risiko ein. Wir haben natürlich Verständnis dafür, dass auch und gerade in dieser schwierigen Zeit die Menschen Ihre Meinung kundtun möchten, müssen aber hinsichtlich der Art und Weise auch an Ihre Vernunft appellieren. Bitte zeigen Sie Verständnis für die Notwendigkeit aktuell geltender Regularien zur Eindämmung der Pandemie und meiden Sie Ansammlungen! So schützen Sie sich, Ihre Angehörigen und Andere. Bitte bleiben Sie deshalb zu Hause und bitte bleiben Sie gesund!“

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