Die Polizei erhielt am 15.08.2017 Kenntnis von mehreren Cannabispflanzen, die auf einem privaten Grundstück wachsen. Die Beamten stellten mehrere Pflanzen in diesem Bereich sicher. Der Besitzer muss auf seine Ernte verzichten und sich nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Vermeintlicher Gärtner muss auf Ernte verzichten
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 16.08.2017
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