Eine Grundstückseigentümerin meldete sich bei der Polizei und teilte mit, dass ein Pkw in ihren Grundstückszaun gefahren sein soll. Hinzugerufene Beamte nahmen den Verkehrsunfall auf und stellten erheblichen Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,46 Promille. Dies führte zur Anordung einer Blutprobentnahme. Ferner sollte der Führerschein des Beschuldigten sichergestellt werden, wobei festgestellt wurde, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ihn erwarten nun Strafanzeigen wegen eines Verkehrsunfalles unter Einwirkung unter Alkohol und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung
Sonntag, 18.10.2026, 02:32 Uhr
- Kategorie
- Verkehrsunfall
- Alkohol
- Straßenverkehr
- Unfall
- Datum
- 18.10.2026
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