Zeugen meldeten am Sonntagmittag der Polizei, dass ein Mann durch die Ortslage Lehnin laufen würde, der offensichtlich verfassungsfeindliche Parolen ruft und zusätzlich verbotene Handzeichen gab. Da die Zeugen den Mann gut beschreiben konnten, fiel es den Polizeibeamten nicht schwer den Störer antreffen. Der 57-Jährige, erheblich alkoholisiert, räumte im Zuge der Befragung die Tat ein. Ein Atemalkoholtest ergab dann einen Wert, der über zwei Promille lag. Da der Mann nach Anschein der Beamten nicht weiter wegefähig war und weitere Straftaten zu verhindern wurde er schließlich an seiner Wohnanschrift entlassen. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen Verwenden verfassungswidriger Zeichen ein und übergab den Sachverhalt in die Kriminalpolizei.
Verfassungsfeindliche Parolen gerufen
Sonntag, 19.03.2023, 13:11 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 20.03.2023
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