Verdacht des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Templin

Uckermark

Kategorie
Verkehr
Datum
15.12.2021

Am Nachmittag des 14.12.2021 betrachteten sich Mitarbeiter des zuständigen Ordnungsamtes einen VW Tiguan einmal etwas näher, der ihnen im Bereich Fährkrug ins Auge gestochen war. Wie sich herausstellte, waren dessen angebrachte Kennzeichen nämlich bereits zwangsentstempelt worden. Da der Halter des Wagens nicht eindeutig nachweisen konnte, ausstehende Versicherungsbeiträge auch tatsächlich gezahlt zu haben, wurde ihm durch hinzugerufene Polizisten die Weiterfahrt untersagt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.  

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