Im Rahmen der Streifentätigkeit sollte ein Krad - Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Dieser entzog sich jedoch mit hoher Geschwindigkeit der Kontrolle und verunfallte dann selbstverschuldet. Bei den anschließenden Maßnahmen wurde festgestellt, dass das an der Honda angebrachte Kennzeichen nicht zugehörig und entwertet ist, der 35-jährige Fahrer unter Einfluss von Alkohol stand, er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und das Fahrzeug nicht pflichtversichert ist. Der Fahrer verletzte sich bei dem Unfall glücklicherweise nicht und konnte nach Entnahme der Blutprobe aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden. Das weiterhin fahrbereite Krad wurde sichergestellt.
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Fahren unter Alkoholeinfluss
So., 22.12.2024 gg. 03:30 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Datum
- 22.12.2024
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