Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten die Beamten einen VW im Fließverkehr fest und unterzogen diesen einer Verkehrskontrolle. Hierbei konnten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 48-jährigen Fahrzeugführers feststellen. Ein freiwilliger Vortest bestätigte den Verdacht, woraufhin auf der nächstgelegenen Polizeiwache ein gerichtsverwertbarer Test durchgeführt wurde. Das Ergebnis von 0,74 Promille sorgte für die Untersagung der Weiterfahrt und die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahme wurde der Betroffene aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.
Montag, 10.02.2025, 18:35 Uhr