Dass auch Fahrradfahrer bei entsprechendem Alkoholpegel in Konflikt mit dem Gesetz kommen können, musste am Donnerstag ein 42-Jähriger in der Grenzstraße feststellen. Wie der Polizei um 17:30 Uhr gemeldet wurde, war er mit dem Fahrrad gegen einen stehenden PKW BMW geprallt, der danach mit rund 2.000 Euro Sachschaden nicht mehr fahrbereit war.
Die Ursache der Kollision lieferte ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest. Mit einem Messwert von 2,33 Promille lag dessen Ergebnis weit im Bereich einer Verkehrsstraftat. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde eine beweissichernde Blutprobe veranlasst.