Am Dienstagabend ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen einem E- Roller und einem PKW. Bei dem Unfall wurde niemand verletzt. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten jedoch fest, dass an dem E- Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der jugendliche Fahrer gab an, dass er gerade lediglich eine Probefahrt mit dem Roller machen wollte. Die Beamten nahmen daraufhin eine entsprechende Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes auf. Bei dem Unfall entstand ein Schaden in Höhe von circa 1.000 Euro. Beide Fahrzeuge blieben bei dem Unfall weiterhin fahrbereit.
Unfall zwischen E-Roller und PKW und ohne Pflichtversicherung unterwegs
Dienstag, 14.07.2026, 19:45 Uhr
- Kategorie
- Verkehrsunfall
- Straftaten
- Unfall
- Datum
- 15.07.2026
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