Sonntagnacht wurde der Polizei ein Verkehrsunfall mit einem Elektrokleinstfahrzeug gemeldet. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhren ein 29-jähriger Mann und eine 29-jährige Frau gemeinsam einen E-Scooter. Dabei verlor der Fahrzeugführer das Gleichgewicht, sodass beide zu Fall kamen.
Während der Unfallaufnahme nahmen die eingesetzten Polizeibeamten Atemalkoholgeruch beim Fahrzeugführer wahr. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,41 Promille. Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet. Die 29-jährige Mitfahrerin erlitt bei dem Sturz Verletzungen und wurde zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Die Polizei klärt auf:
- Ein E-Scooter – eine Person. Das Fahren zu zweit ist verboten und erhöht das Unfallrisiko erheblich.
- Kein Alkohol oder Drogen am Lenker. Für E-Scooter gelten die gleichen Alkohol- und Drogenvorschriften wie für Kraftfahrzeuge.
- Nur dort fahren, wo es erlaubt ist. Radwege und Radfahrstreifen nutzen, andernfalls die Fahrbahn. Gehwege sind grundsätzlich tabu.
- Handy weg während der Fahrt. Wer ein Mobiltelefon in der Hand benutzt, gefährdet sich und andere.
- Helm schützt. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, das Tragen eines Helms wird jedoch dringend empfohlen.
- Mindestalter beachten. E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden.
- Versicherung und Betriebserlaubnis. Der E-Scooter muss versichert sein und eine gültige Versicherungsplakette besitzen.
- Rücksicht und Aufmerksamkeit. Vorausschauendes Fahren sowie die Beachtung von Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln schützen alle Verkehrsteilnehmenden.