Am Donnerstagvormittag wurden Polizeibeamte zur Aufnahme eines Verkehrsunfalls nach Nauen gerufen. Die Unfallbeteiligten konnten sich vor Ort nicht selbstständig über die Unfallursache einigen. Vor Ort klärten das die Polizeibeamten und stellten fest, dass ein Pkw-Fahrer seine Sorgfaltspflicht verletzte und infolgedessen gegen das andere Fahrzeug gefahren ist. Beide Fahrzeuge blieben fahrbereit. Infolge des Unfalls entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro.
Uneinigkeit bei Verkehrsunfall
Donnerstag, 31.10.2024, 11:20 Uhr
- Kategorie
- Verkehrsunfall
- Datum
- 01.11.2024
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