Offenbar unberechtigt wurden vom Konto einer 61-jährigen Wittenbergerin mehrere Abbuchungen in einer Gesamthöhe von etwa 100 Euro getätigt. Vor einiger Zeit klickte die Frau auf eine Werbung im Internet, in der ein hochwertiger Staubsauger für einen Preis von 1,99 Euro angeboten worden war. Die 61-Jährige hatte dort ihre Kontodaten eingegeben. Möglicherweise steht dies im Zusammenhang mit den Abbuchungen, was jedoch Gegenstand der weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist.
Es ergeht folgender Hinweis: Gehen Sie sensibel mit Ihren persönlichen und Ihren Kontodaten um. Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.