Ein 18-Jähriger erhielt von einer tschechischen Firma Geldforderungen, weil er eine Erotik-Hotline in Anspruch genommen haben soll. Weil er auf die Rechnungen und Mahnungen der Firma nicht reagierte, wuchs der Betrag auf beinahe 2.000 Euro an. Nach eigenen Angaben hatte er solche Hotlines nicht in Anspruch genommen und erstattete daraufhin gestern Strafanzeige wegen Betruges.
Unberechtigte Forderungen?
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 06.02.2019
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