Durch Zeugen wurde der Leitstelle ein Autofahrer gemeldet, welcher in deutlichen Schlangenlinien fahren soll. Die Beamten konnten den PKW-Fahrer im weiteren Verlauf auf einem angrenzenden Parkplatz feststellen. Dort beschädigte dieser bereits beim Einparken ein anderes Fahrzeug. Während der Kontrolle stellten die Beamten sodann Alkoholgeruch bei dem 64-jährigen Fahrer fest. Der anschließend freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,25 Promille. Nach erfolgter Unfallaufnahme wurde durch einen Arzt in einem Krankenhaus eine Blutentnahme bei dem Mann durchgeführt. Der Führerschein wurde letztlich sichergestellt und der Fahrer musste seinen Heimweg zu Fuß antreten.
Trotz Untersagung der Weiterfahrt wurde der Tatverdächtige wenige Stunden später nochmals fahrend festgestellt. Es erfolgte eine weitere Verkehrskontrolle, bei welcher der Mann einen Wert von 1,73 Promille pustete. Es erfolgte eine erneute Blutprobenentnahme. Da der Führerschein im vorherigen Einsatz sichergestellt wurde, fertigten die Beamten nicht nur eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr, sondern auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dem Fahrer wurde ein weiteres Mal die Weiterfahrt untersagt. Zur Abwehr einer Gefahr wurde der Fahrzeugschlüssel bis auf Weiteres sichergestellt.
Dienstag, 04.06.2024, 11:45 Uhr und 15:17 Uhr