Polizisten der Sonderüberwachungsgruppe in der Polizeiudirektion West haben am heutigen Tag auf der BAB 10 einen Kleintransporter kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der Klein-LKW stark beladen war. Eine Verwiegung vor Ort bestätigte, dass das Fahrzeug, welches zulässig 3.500kg wiegen durfte, um über 1.300 kg, also über 37% zu schwer war. Der Fahrzeugführer musste vor Ort ein Bußgeld von knapp 500 Euro entrichten und durfte nicht eher weiterfahren, bevor das Übergewicht ausgeladen wurde.
Die Kollegen des Krad und Eskortendienstes kontrollierten in Neuseddin heute einen Holz-LKW, welcher augenscheinlich auch zu stark beladen war. Durch die Unterstützung der Sonderüberwachungsgruppe konnte auch hier eine Verwiegung vor Ort stattfinden. Auch hier stellte sich tatsächlich eine Überladung heraus. Der LKW durfte mit Anhänger 40 Tonnen wiegen. Das tatsächliche Gewicht betrug jedoch über 46 Tonnen, was auch in diesem Fall zur Untersagung der Weiterfahrt, bis zum Abladen der Übergewichtes führte. Dem Fahrer erwartet hier ein Bußgeldverfahren.