Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit fiel Polizeibeamten ein Fahrradfahrer auf, der durch seine unsichere Fahrweise auffiel. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,10 Promille. Bei dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.