Ein namentlich bekannter Anrufer meldete einen PKW Opel mit ausländischen Kennzeichen auf Grund seiner unsicheren Fahrweise. Während der Kontrolle konnte Alkohol in der Atemluft des 38-jährigen Fahrzeugführers festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,70 Promille. Nach erfolgter Blutentnahme wurde der Beschuldigte aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Die Weiterfahrt mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art wurde untersagt. Da er eine ausländische Fahrerlaubnis hatte, konnte diese nicht beschlagnahmt werden.
Trunkenheit im Verkehr
Freitag, 10.04.2026, 22:10 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Alkohol
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 12.04.2026
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