Durch den Hinweis einer Zeugin wurde ein polnischer PKW Opel mit auffälliger Fahrweise bekannt und einer Kontrolle unterzogen.
Die 45 Jahre alte polnische Fahrerin wies einen Atemalkoholwert von über 2,6 Promille auf.
Eine Blutentnahme wurde angeordnet und durch einen Bereitschaftsarzt entnommen.
Im Rahmen der Maßnahme wurde bekannt, dass die Fahrerin zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg ausgeschrieben war und eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland vorliegt.
Aufgrund der niedrigen Temperaturen wurde der Fahrzeugschlüssel nicht sichergestellt, sondern zur Durchsetzung der Weiterfahrtsuntersagung die Radsicherungskralle angebracht.