Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten die Beamten einen VW-Fahrer. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,67 Promille. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Trunkenheit im Verkehr
Samstag, 18.02.2023, gegen 00:00 Uhr
- Kategorie
- Verkehr
- Alkohol
- Ordnungswidrigkeiten
- Straßenverkehr
- Datum
- 18.02.2023
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