Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 05.11.2022 um 22:25 Uhr nahmen die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 42jährigen Fahrzeugführers eines PKW Skoda wahr. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht mit einem Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Es wurde ein entsprechendes Ordnungwidrigkeitenverfahren gegen den Fahrzeugführer eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Trunkenheit im Verkehr
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 06.11.2022
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