Am Wochenende wurden mehrere Kraftfahrzeugführer festgestellt, welche die entsprechenden Fahrzeuge unter Einfluss von Alkohol führten. Auf dem Stadthallenvorplatz in Cottbus fuhren zwei 17 bzw. 18-Jährige abwechselnd mit einem E-Scooter. Messungen des Atemalkoholwertes lagen hier im Bereich einer Ordnungswidrigkeit und lassen eine entsprechende Anzeige folgen.
In der Hubertstraße in Cottbus wurde ein 22-Jähriger ebenfalls mit einem E-Scooter angetroffen. Hier lag der Alkoholwert im Bereich einer Straftat und zog eine Blutentnahme nach sich.
Am Samstagabend wurde in der Forster Roßstraße beim 19-jährigen Fahrer eines PKW Renault ein Atemalkoholwert erreicht, der eine Ordnungswidrigkeitenanzeige als Folge hat.
Sonntag früh gegen 03:15 Uhr endete für den Fahrer eines Mercedes die Fahrt an einer Laterne am Bahnhofsberg in Cottbus, nachdem er zuvor entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und quer über das Gleisbett der Straßenbahn fuhr. Grund für seine Fehlfahrt war vermutlich die erhebliche Alkoholisierung. Eine Blutentnahme folgte für den 29-Jährigen sowie eine Unfallaufnahme und die Sicherstellung des Fahrzeugs sowie des Führerscheins.