Im Laufe des Freitagnachmittag kontrollierten Polizeibeamte gegen 18:00 Uhr einen PKW VW, an welchem kein AKZ angebracht war und dessen Fahrer in Schlangenlinien unterwegs war. Im Rahmen der sich anschließenden Überprüfung des Fahrzeugführers war Alkoholgeruch in der Atemluft wahrnehmbar. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Promillewert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Das Fahrzeug war nicht pflichtversichert. Die Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durch einen approbierten Arzt entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und das Fahrzeug sichergestellt. Die erforderlichen Strafverfahren wurden eingeleitet. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.
Trunkenheit im Verkehr, Verstoß Pflichtversicherungsgesetz
- Kategorie
- Verkehr
- Straßenverkehr
- Datum
- 12.09.2022
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