Der Fahrzeughalter überließ seiner Begleiterin den PKW, nachdem er nach Fahrtantritt feststellte, dass er selbst infolge Alkoholgenuss nicht mehr fahrtauglich war, obgleich ihm bekannt war, dass seine Begleiterin nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und gleichfalls erheblich alkoholisiert war. Im Laufe der Fahrt kam das Fahrzeug Samstagmittag nach links von der Fahrbahn ab und landete im dortigen Straßengraben. Im Zuge der Unfallaufnahme freiwillig durchgeführte Alkoholtest ergaben jeweils Werte im Straftatenbereich. Die Blutprobenentnahme wurde angeordnet und von einem approbierten Arzt entnommen, der PKW sowie der Führerschein des Fahrzeughalters wurden sichergestellt und die erforderlichen Anzeigen gefertigt. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.
Trunkenheit im Verkehr in Verbindung mit Unfall, Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Kategorie
- Verkehr
- Straftaten
- Straßenverkehr
- Datum
- 17.10.2022
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