Trickdiebstahl mit der „Handwerker-Masche“

Donnerstag, 18.09.2025, 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr (der Polizei gemeldet am 22.09.2025)

Stern

Potsdam

Kategorie
Kriminalität
Datum
23.09.2025

Eine 89-jährige Potsdamerin ist Opfer eines Trickbetrügers geworden. Die Frau informierte am Montagvormittag die Polizei darüber, dass bereits am Donnerstag in der vergangenen Woche ein angeblicher Handwerker bei ihr zuhause erschienen war und behauptete, den Wasserlauf kontrollieren zu wollen. Die Seniorin ließ den Mann daraufhin in ihre Wohnung. Als sie ihn zwischenzeitlich aus den Augen ließ, bediente sich der Unbekannte dann offenbar an der Schmuckschatulle der Dame und entwendete mehrere Ketten und Ringe. Dass der Schmuck fehlte, fiel jedoch erst am Montag auf, woraufhin sich die Frau an die Polizei wandte. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 1.300 Euro geschätzt. Polizeibeamte nahmen eine Anzeige auf.

Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei:

Täterinnen und Täter täuschen immer wieder eine „amtliche“ oder „berufliche“ Funktion vor oder versuchen so, in die Wohnung ihrer späteren Opfer zu gelangen. Tricktäter sind erfinderisch. Sie denken sich immer neue „Maschen“ aus.

So gab es in der Vergangenheit Fälle in denen sie behaupteten, sie kämen in amtlicher Eigenschaft/mit amtlicher Befugnis, im Auftrag der Stadt oder eines Amtes und müssen etwas in der Wohnung überprüfen. Dabei treten sie z.B. als Handwerker, Heizkostenableser, Beauftragter der Hausverwaltung, Mitarbeiter der Krankenkasse, aber auch als Kriminalbeamter, Gerichtsvollzieher, Postzusteller oder Monteure auf.

Ziel der Täter ist immer, dass das Opfer die Tür öffnet und die Täter in die Wohnung gelangen. Häuig agieren die Täter zu zweit. Während ein Täter das Opfer in ein Gespräch verwickelt und ablenkt, durchsucht die zweite Person oft unbemerkt die Wohnung nach Bargeld und Wertgegenständen.

Verhaltenstipps:

Lassen Sie niemals Fremde in Ihre Wohnung. Vergewissern Sie sich immer, wer zu Ihnen will.

Gibt der Fremde vor, von einem Amt, einer Behörde oder z.B. von der Hausverwaltung zu kommen, bitten Sie um Geduld und kontaktieren Sie die entsprechende Institution, um sich zu vergewissern, dass der Besuch rechtens ist. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie Opfer geworden sind.

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