So viele Zuverlässigkeitsüberprüfungen wie noch nie

Potsdam

Überregional

Kategorie
Kriminalität
Tags
Waffenrecht
Datum
27.12.2020

Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg hat in diesem Jahr an über 25.000 Zuverlässigkeitsüberprüfungen mitgewirkt. Gegenüber 2019 hat sich die Zahl damit mehr als verdreifacht, teilte das Innenministerium heute in Potsdam mit. Im Wesentlichen liegt das an der Änderung des Waffengesetzes, das seit diesem Jahr die systematische Überprüfung von Waffenbesitzern erlaubt.

Innenminister Michael Stübgen: „25.246 Zuverlässigkeitsüberprüfungen in nur einem Jahr sind ein historischer Rekord in Brandenburg. Darüber hinaus zeigt sich hier deutlich, dass ein moderner und leistungsstarker Verfassungsschutz eine wichtige Funktion innerhalb der deutschen Sicherheitsarchitektur wahrnimmt. Aktuelle Erkenntnisse, analytische Kompetenz und gut gepflegte Datenbanken sind hierfür eine zwingende Voraussetzung. Das gilt umso mehr, weil in diesem Jahr das Waffenrecht geändert wurde. Mit den Datenbanken des Verfassungsschutzes kann jetzt verhindert werden, dass Extremisten Waffen legal besitzen. Das ist eine gute Entwicklung. Es war daher notwendig und geboten, die Behörde personell zu verstärken.“

Stübgen wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung wesensgleich mit dem angedachten aber nicht unumstrittenen Verfassungstreuecheck im öffentlichen Dienst sei. „Gepäckkontrolleure am Flughafen und Ordner im Fußballstadion werden seit Jahren unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes auf Zuverlässigkeit geprüft, der öffentliche Dienst aber nicht. Ich bin jedoch guter Dinge, dass die Landesregierung dieses Paradoxon in naher Zukunft auflösen wird.“

Im Jahr 2020 hat der brandenburgische Verfassungsschutz an insgesamt 25.246 (2019: 7.773) entsprechenden Zuverlässigkeitsüberprüfungen mitgewirkt. Davon entfallen 5.477 (2019: 6.069) auf das Luftsicherheitsgesetz, 57 (2019: 82) auf das Atomgesetz, 449 (2019: 302) auf das Sprengstoffgesetz, 16.242 (2019: 0) auf das Waffengesetz und 3.021 (2019: 1.320) auf die Gewerbeordnung für das Bewachungsgewerbe. Meldet das System einen Treffer, dann wird eine entsprechende Tätigkeit beziehungsweise der Waffenbesitz in der Regel untersagt. 153 Treffer gab es im Jahr 2020.

Hintergrund

Das Waffengesetz erlaubt seit diesem Jahr die systematische Überprüfung von Waffenbesitzern. Hinzu kommt eine Ende 2019 in Kraft getretene Verschärfung der Gewerbeordnung für Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe. Zudem wird erwartet, dass die Überprüfungszahlen rund um den Flughafen in Schönfeld nach dem Überwinden der Corona-Krise und dem Übergang in den Normalbetrieb in die Höhe schnellen werden. Denn mit dem Schließen des Flughafens Tegel liegt die Hauptlast der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Schönefeld nun beim Verfassungsschutz Brandenburg.

Die rechtlichen Grundlagen für Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind im Luftsicherheits-, Atom-, Sprengstoff- und Waffengesetz sowie in der Gewerbeordnung verankert. Für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nutzt der Verfassungsschutz seine Datenbanken. Er sammelt Erkenntnisse über politische Extremisten und speichert sie dort ein, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.

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Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Pressemitteilung Nr. 077/20 vom 27.12.2020

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