Zu einer Ruhestörung, die aus einer Wohnung in der Ruppiner Straße hervorging, wurden Polizeibeamte am 26.11.17 gegen 03.00 Uhr gerufen. Als die Beamten in die Wohnung des 25-jährigen Mannes gingen, bemerkten sie Betäubungsmittel und Utensilien für den Betäubungsmittelkonsum. Zudem stellten sie eine selbstgebastelte „Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung“ (USBV) fest. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Die Kripo ermittelt wegen Ruhestörung, Verstoß gegen das Betäubungsmittel- und das Sprengstoffgesetz.
Sichergestellt
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 27.11.2017
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